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23. Dezember 2011

In seinem Vortrag mit dem Titel Die Grenzwerte der Mobilfunkstrahlung sind das Ergebnis institutioneller Korruption am 3. November 2011 im Center for Ethics der Harvard Law School in Cambridge, USA, führt Franz Adlkofer für sein Urteil drei unterschiedliche Gründe an: (1) den Umgang der Mobilfunkindustrie mit wissenschaftlich Forschungsergebnissen ( REFLEX-Studie), (2) die Finanzierung und Nutzung manipulierter Forschungsergebnisse durch Politik und Mobilfunkindustrie (Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm) und (3) die von Industrie und Politik bis heute verteidigte pseudowissenschaftliche Grundlage der geltenden Grenzwerte (geschichtlicher Rückblick).

Lesen Sie den Vortrag unter Dokumente >>>

12.Juli 2011

Franz Adlkofer nimmt Stellung zum Schreiben einer französischen Organisation, in dem er um Unterstützung bei der Beschaffung einer strahlungsfreien Zone für elektrosensitive Menschen gebeten wird:

Es ist eine Tragödie für Tausende von Menschen in Europa, die unter den Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung (EMF) leiden, dass sie als psychisch krank angesehen werden, nur weil die Wissenschaft bis heute nicht in der Lage ist, die grundlegenden Mechanismen der Elektrosensibilität zu verstehen. Ärzte, die zunehmend von Menschen mit Symptomen, die nicht in ein bekanntes Krankheitsbild passen, konsultiert werden, fühlen sich genauso hilflos wie ihre Patienten, die auf eine Art und Weise leiden, dass ihre Not nicht länger ignoriert werden darf. Nach jahrzehntelanger Kontrolle der EMF-Forschung durch Industrie und Politik, die ganz wesentlich auf die Wahrung ausschließlich ökonomischer Interessen ausgerichtet war, ist der Kenntnisstand über mögliche von EMF ausgehenden Gefahren für die Gesundheit der Menschen immer noch sehr dürftig. Dieses mangelhafte Wissen stellt immer noch die Grundlage dafür dar, dass den an Elektrosensibilität leidenden Menschen bitter Unrecht geschehen darf.

Das fehlende Verständnis für die Mechanismen, die eventuell Elektrosensibilität auslösen, bedeutet jedoch nicht, dass das Phänomen ein Fantasieprodukt ist. Inzwischen wissen wir sehr gut, dass nieder- und hochfrequente elektromagnetische Felder in isolierten menschlichen Zellen Wirkungen weit unterhalb der Grenzwerte verursachen. Aus den nachgewiesenen Änderungen der Gen- und Proteinexpression ergibt sich, dass als Folge der DNA-Schädigung der Stoffwechsel von Zellen und Organen beeinträchtigen werden kann, wodurch die Entstehung unterschiedlichster Krankheiten begünstigt wird. Die Wissenschaft ist gegenwärtig nicht in der Lage zu erklären, über welche Mechanismen die Strahlung diese biologischen Wirkungen auslösen kann. Wenn man jedoch ihr trotz des fehlenden Wissens ihr Vorkommen und die Annahme akzeptierte, dass durch sie Krankheiten zumindest mit verursacht werden könnten, was aus theoretischen Gründen sogar wahrscheinlich ist, wäre das gegenwärtige Grenzwertsystem sofort außer Kraft gesetzt. Da Industrie und Politik aus wirtschaftlichen Gründen unter allen Umständen daran festhalten wollen, lehnen sie es offensichtlich grundsätzlich ab, über das Auftreten krankheitsrelevanter biologischer Wirkungen unterhalb der Grenzwerte auch nur nachzudenken.

Der gegenwärtige Stand des Wissens reichte sicherlich aus, um den Schluss zu ziehen, dass unsere Gesellschaft verpflichtet ist, Menschen, die unter den Symptomen der Elektrosensibilität leiden, darin zu unterstützen, dass sie ein Leben so normal wie möglich führen können. Das Mindeste, was wir ihnen jedoch anbieten sollten, ist – falls überhaupt noch vorhanden – eine Umgebung, in der sie vor der Strahlung geschützt sind. Nach den in europäischen Demokratien geltenden Grundrechten scheint es unvertretbar, dass die Nutznießer dieser Technologie enorme Profite machen, während ihre Last vorwiegend auf den Schultern einer unglücklichen Minderheit abgeladen wird.

Franz Adlkofer

Juli 2011

MASTBRUCH-Projekt
Im März 2010 wurde zur Schaffung der Grundlagen für ein breit angelegtes Forschungsvorhaben eine Pilotstudie mit dem Ziel begonnen, den Einfluss der von einer neu errichteten Basisstation ausgehenden Strahlung auf das gesundheitliche Befinden der im Nahbereich lebenden Bevölkerung zu untersuchen. Durch Messung physikalischer und biologischer Parameter soll in Kombination mit einem Fragebogen herausgefunden werden, ob sich nach der Inbetriebnahme einer Basisstation innerhalb von zwei Jahren Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen ergeben ...

Lesen Sie hier den 2. Fortschrittsbericht >>>

Juni 2011

Schutz der Bevölkerung vor der Hochfrequenzstrahlung in Deutschland in den Händen von wissenschaftlichen Außenseitern
Von Franz Adlkofer

Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO in Lyon hat Ende Mai 2011 hochfrequente elektromagnetische Felder, zu denen die Mobilfunkstrahlung zählt, als „möglicherweise karzinogen“ eingestuft. Diese Einordnung ist ein Beleg dafür, dass der IARC ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Strahlenbelastung und der Krebsentstehung plausibel erscheint. Die Entscheidung beruht auf dem Votum von 30 Wissenschaftlern aus 14 Ländern, die von der IARC vom 24. bis 31. Mai 2011 nach Lyon eingeladen waren, um über das Krebsrisiko der Menschen, die der Hochfrequenzstrahlung ausgesetzt sind, zu beraten. Die einzige Gegenstimme kam von einem Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK) aus Deutschland. Die Teilnahme von Prof. Alexander Lerchl, als Leiter des Ausschusses Nichtionisierende Strahlen in der SSK oberster Strahlenschützer Deutschlands, war von der IARC im Vorfeld der Tagung mit der Begründung abgelehnt worden, dass seine Industrienähe und seine Voreingenommenheit in der Fragestellung der Suche nach einem Konsens nicht dienlich sein würde. Somit steht fest, dass sich die SSK, über deren Zusammensetzung auf politischer Ebene entschieden wird, im wissenschaftlichen Abseits befindet. Die in Deutschland für die Gesundheitspolitik Verantwortlichen müssen sich bei dieser Sachlage fragen lassen, warum sie den Schutz der Bürger vor der Hochfrequenzstrahlung „Experten“ anvertraut haben, deren Vorstellungen durch den Stand der internationalen Forschung nicht gedeckt sind.

Lesen Sie den Kommentar zur IARC-Einstufung der Hochfrequenzstrahlung >>> [239 KB]

März 2011

Skrupellose Versuche zur Vernichtung von Ergebnissen der Mobilfunkstrahlung an der Medizinischen Universität Wien (MUW) endgültig gescheitert.
Von Prof. Franz Adlkofer und Prof. Karl Richter

Pandora-Stiftung für unabhängige Forschung hat eine Dokumentation erstellt, in der über eine internationale Kampagne mit dem Ziel berichtet wird, aus der Medizinischen Universität Wien (MUW) stammende Forschungsergebnisse, die auf ein erbgutschädigendes Potenzial der Mobilfunkstrahlung hinweisen, wieder aus der wissenschaftlichen Literatur zu entfernen. Die Dokumentation belegt die enge Zusammenarbeit zwischen Prof. Alexander Lerchl, leitendes Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), und Prof. Wolfgang Schütz, Rektor der MUW, und ihr abgestimmtes Vorgehen beim Versuch der Datenvernichtung. In Teil I der Dokumentation, der bereits im Januar 2011 vorgelegt wurde, ist nachzulesen, dass Prof. Schütz sich nicht zu schade war, sein Ziel mit Methoden zu erreichen, die des Rektors einer Universität absolut unwürdig sind, und wie er damit gescheitert ist. Im jetzt vorgelegten Teil II der Dokumentation wird dargestellt, zu welchen Mitteln Prof. Lerchl gegriffen hat, um die Rücknahme der Daten zu erzwingen, und wie ihn seine Intrigen dabei zu Fall gebracht haben. Mit seinem Vorgehen in der Angelegenheit hat sich Prof. Lerchl für jedes öffentliche Amt selbst disqualifiziert.

Lesen Sie die Pressemitteilung vom 18.01.2011 >>> [90 KB]
Lesen Sie die Dokumentation vom 18.01.2011 >>> [353 KB]

Lesen Sie die Pressemitteilung vom 16.03.2011 >>> [97 KB]
Lesen Sie die Dokumentation vom 16.03.2011 >>> [404 KB]

Februar 2011

Kontrolle der Mobilfunkforschung durch Staat und Industrie in Australien als Maßstab für den Rest der Welt
Von Don Maisch, EMFacts Consultancy, Australien

Australien blickt im Bereich Telekommunikation hinsichtlich der Forschung und der Festlegung von Gesundheitsstandards auf eine verhältnismäßig lange Geschichte zurück, für die über viele Jahre hinweg die Commonwealth Science and Industrial Research Organization (CSIRO) verantwortlich war. Diese Organisation wurde 2003 von der Bundesregierung von jeglicher Beteiligung an der Erforschung nicht-ionisierender Strahlen ausgeschlossen und die Aufgabe dem neu geschaffenen Australian Centre for Radiofrequency Bioeffects Research (ACRBR) übertragen. Im Mittelpunkt dieser Veränderung stand eine deutliche Schwerpunktverlagerung der Forschungsprioritäten weg von unabhängiger Forschung hin zu abhängiger Forschung. Diese hatte ganz offensichtlich zum Ziel, Regierungs- und Industriepolitik im Bereich Telekommunikation aufeinander abzustimmen. Australien ist damit der Mikrokosmos, in dem vorgeführt wird, was in der Mobilfunkforschung weltweit geschieht.

Hier zur Dokumentation >>> [346 KB]

Dezember 2010

Forschung, gemeinsam gefördert von Staat und Industrie, liefert Ergebnisse, die geeignet sind, mögliche gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung auszuschließen.
Im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms (DMF; 2002-2008), gemeinsam finanziert von Staat und Industrie, wurden Prof. Alexander Lerchl, Biologe an der privaten Jacobs University Bremen, insgesamt fünf Forschungsvorhaben bewilligt. Auf Bitten der Kompetenzinitiative zum Schutze von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. hat Prof. Franz Adlkofer zu drei dieser Forschungsvorhaben zwei wissenschaftliche Kommentare erstellt. Im ersten Forschungsvorhaben untersuchte Prof. Lerchl an isolierten Pinealdrüsen von Hamstern, ob mit der so genannten „Melatoninhypothese“ Befindlichkeitsstörungen, möglicherweise hervorgerufen durch die von Basisstationen ausgehende Mobilfunkstrahlung, erklärt werden können. In zwei weiteren Vorhaben wurde wiederum an Hamstern untersucht, ob die GSM- bzw. UMTS-modulierte Mobilfunkstrahlung Einfluss auf Entstehung und Verlauf des Krebses blutbildender Systeme nehmen kann. In den beiden Kommentaren wird begründet, warum die Ergebnisse dieser Forschungsvorhaben wissenschaftlich bedeutungslos sind. Trotz dieser gravierenden Fehlleistungen, die mit der Qualifikation als Wissenschaftler schwerlich zu vereinbaren sind, ist Prof. Lerchl vom Bundesumweltministerium zum Leiter des Ausschusses für Nichtionisierende Strahlen in der Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ernannt worden.

Pressemitteilung >>> [102 KB]

Ein kritischer Kommentar von Franz Adlkofer (Dokumentation 1) >>> [418 KB]
Ein kritischer Kommentar von Franz Adlkofer (Dokumentation 2) >>> [473 KB]

Dezember 2010

Der Kompromiss der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität in Sachen REFLEX‐Studie ist offensichtlich politisch motiviert
Eine kritische Stellungnahme
Rechtzeitig vor der Entscheidung der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität hat das industrieeigene österreichische Forum Mobilkommunikation (FMK) noch einmal Prof. Alexander Lerchls lange Liste der „Verdachtsmomente, Indizien und Beweise für Datenmanipulation“ präsentiert, die nach seiner Meinung das wissenschaftliche Fehlverhalten der Arbeitsgruppe von Prof. Hugo W. Rüdiger belegen. Vielsagend stellt das Forum fest, dass sich erst noch erweisen muss, ob diese Agentur in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die REFLEX-Studie sei eine erste Probe aufs Exempel. Die Mobilfunkindustrie wird mit dem Ergebnis, das seit einigen Tagen vorliegt, sicherlich nicht zufrieden, aber auch nicht besonders unglücklich sein.

Ein kritischer Kommentar von Franz Adlkofer (PDF) >>> [121 KB]