Stiftungszweck
Stiftungszweck ist die Förderung freier und unabhängiger Wissenschaft und Forschung als Gegengewicht zur Forschung, die von den Interessen des Staates und der Wirtschaft dominiert ist. Die Mittelzuwendung erfolgt europaweit vorzugsweise an gemeinnützige Einrichtungen, Universitäten und sonstige Forschungsinstitute, die über die erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung qualifizierter Forschungsprojekte verfügen.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch
- Förderung von Forschungsprojekten, die sich unabhängig von Staats- und Wirtschaftsinteressen mit Fragestellungen von Relevanz für die Gesundheit der Bürger befassen.
- Aufbau eines Netzwerkes von Wissenschaftlern und unabhängigen Forschungseinrichtungen, die über die Voraussetzungen verfügen, wie sie für den Erkenntnisgewinn erforderlich sind.
- Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung dieser Zwecke.